Wegweiser

  1. Telefonische Kontaktaufnahme oder Kontakt durch Email.
  2. Erstgespräch zum Kennenlernen.
  3. Bei Wunsch nach Therapieaufnahme können bei Selbstzahlern sofort weitere Termine vereinbart werden.
  4. Privat und gesetzlich Versicherte erkundigen sich zunächst bei ihrer Krankenkasse, ob diese prinzipiell eine Therapie übernehmen würde.
  5. Danach finden 5 probatorische Sitzungen statt, die einer Therapie vorausgehen, um eine Indikation erstellen und einen Behandlungsplan aufstellen zu können. Dieser wird dann bei der Krankenkasse und der Beihilfe zur Übernahme der Therapiekosten eingereicht.
  6. Nach der Genehmigung des Therapieantrages kann die Therapie aufgenommen werden.

Zunächst nehmen sie Kontakt zu mir auf und wir vereinbaren einen Termin für ein Erstgespräch. Alle Kontaktdaten finden Sie hier. Sie benötigen dafür keine Überweisung eines Arztes. In einem Erstgespräch haben Sie Zeit, Ihre Situation zu schildern, und Sie erhalten alle nötigen Informationen über mögliche Behandlungswege und über die Bedingungen der Kostenübernahme durch Ihre Krankenkasse. In der Regel folgen vier weitere so genannte probatorische Sitzungen (Probesitzungen), in denen herausgefunden wird, welche therapeutischen Maßnahmen ergriffen werden können, und ob wir die Therapie gemeinsam durchführen möchten.

 

Die Therapie erfolgt alltagsbegleitend in kontinuierlichen, meist einmal wöchentlichen Einzelsitzungen. Die Sitzungen dauern in der Regel 50 Minuten.

 

Abhängig von der Problemstellung und den individuellen Zielen der Behandlung ist mit einer Dauer zwischen 1 und 10 Sitzungen für Beratungsgespräche, zwischen 10 und 25 Sitzungen bei einer Kurzzeittherapie sowie zwischen 25 und 80 Sitzungen bei einer Langzeittherapie zu rechnen.

 

In der Regel können die Therapie oder die Beratungsgespräche zeitnah beginnen.

 

Ihre Daten und die Inhalte der Gespräche unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht, diese ist für mich rechtlich verbindlich.