Die Honorare der von mir angebotenen Leistungen orientieren sich an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten
(GOP).
In der Regel werden die Kosten für eine Psychotherapie von den privaten Krankenversicherungen bzw. Beihilfestellen nach ordnungsgemäßer Antragstellung übernommen. Dies gilt auch für das Erstgespräch, welches im Rahmen der probatorischen Sitzungen abgerechnet werden kann. Bitte setzen Sie sich frühzeitig mit dem zuständigen Sachbearbeiter Ihrer privaten Krankenversicherung und ggf. Ihrer Beihilfestelle in Verbindung, um die Übernahmebedingungen einer psychotherapeutischen Behandlung (Verhaltenstherapie) zu klären.
Um eine Termin zu vereinbaren nehmen Sie bitte Kontakt mit mir auf!